
Schulordnung Primarabteilung
Wir sind eine der Primarschulen der Großgemeinde Raeren.
Wir verstehen uns als eine christlich orientierte Schule, die aus Kindergarten und Primarschule besteht und in der der gute Geist der Toleranz, der Menschenwürde sowie der Gerechtigkeit gepflegt wird.
Wir sind darauf bedacht, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich Kinder, Lehrkräfte und Eltern wohlfühlen und entfalten können.
Die Schulgemeinschaft zeichnet sich durch ein engagiertes und kinderfreundliches Team aus, das das Wohlergehen des Einzelnen, dessen persönliche Entwicklung, aber auch das soziale Miteinander von allen stets im Auge behält.
Zu unseren Grundbausteinen gehören:
- Wissen · Freude
- Kreativität · Erziehung
- Engagement · Integration
- Spiel · Selbstständigkeit
- Brücken schlagen · Freundschaft
- Eigenverantwortung · Teamgeist
In einer positiven Atmosphäre können Lernfreude und Einsatzbereitschaft wachsen.
Tagesablauf
In allen Jahrgängen der Primarschule besteht eine gleitende Ankunftszeit. Ab 08:10 Uhr ist die Lehrkraft vor Ort und die SchülerInnen können auf direktem Weg zu ihrem Klassenzimmer gehen. Sie erhalten so die Möglichkeit, ruhig und entspannt in den Schultag zu starten.
Der Unterricht beginnt pünktlich um 08:30 Uhr.
Von 10:10 Uhr bis 10:30 Uhr ist eine Pause vorgesehen, während der die Schüler/innen auf dem Schulhof sowie auf dem Holunderspielplatz (wetterabhängig).
Die Mittagspause dauert von 12:05 Uhr bis 13:25 Uhr.
Der Nachmittagsunterricht endet um 15:15 Uhr.
Für Schüler/innen, die die Mittagspause in der Schule verbringen, ist es strengstens verboten, den Schulhof zu verlassen.
Mittagessen
Aufgrund der hohen Schülerzahl wird in zwei zeitlich versetzten Gruppen gegessen. Die Essenszeiten werden dem Schwimmunterricht angepasst (Plan hängt aus).
- Die Kinder, die nach Hause gehen, sollten nach Möglichkeit erst ab 13:15 Uhr wieder auf dem Schulhof sein.
- Die Kinder, die Brote essen, verzehren diese um 12:05 Uhr in der Aula und bleiben mindestens 15 Minuten am Tisch.
- Montags, dienstags, donnerstags und freitags wird warmes Essen zum Preis von 2,50 € angeboten. Die Speisepläne hängen in den Klassenzimmern aus und werden monatlich durch das Sekretariat per E-Mail verschickt.
- In den Wintermonaten wird nach Ankündigung eine warme Suppe + ein Dessert zum Preis von 1,00 € angeboten.
- Die Essmarken werden montags in den Klassen verkauft (eine Einheit: 4 x 2,50 € = 10,00 €).
- Morgens melden die Kinder sich für das warme Mittagessen, Suppe oder Brote bei dem/bei der Klassenleiter/in an. Die Kinder, die nach Hause gehen, werden ebenfalls erfasst.
- Trinkwasser steht auf den Tischen bereit. Es dürfen auch Getränke von zu Hause mitgebracht werden.
- Beim Essen gelten folgende Regeln:
- Wir sprechen ruhig miteinander.
- Wir achten auf gute Tischmanieren.
- Dem Küchen- und Aufsichtspersonal gegenüber verhalten wir uns respektvoll und korrekt.
Alle Kinder, die während der Mittagspause in der Schule bleiben, müssen den Anweisungen der Aufsichtspersonen folgen.
Bei nicht Einhalten der Regeln ergreifen wir folgende Maßnahmen:
- 1.Verwarnung: mündlich
- 2.Verwarnung: schriftlich sowie Benachrichtigung der Eltern über das Fehlverhalten
- 3. Verwarnung: Der Zutritt zum Essraum wird für eine Woche oder länger verwehrt.
Einschreibeverfahren
Die Eltern erhalten ein Einschreibeformular, das von dem/der Erziehungsberechtigten auszufüllen ist. Diesem Formular muss ein amtliches Dokument beigefügt werden, das die Identität des Kindes belegt (Fotokopie der Kennkarte, des Personalausweises und eine Wohnbescheinigung).
Bei der Einschreibung informiert die Schulleiterin die Erziehungsberechtigten über:
Die juristische Form und Zusammensetzung des Schulträgers
Das Erziehungsprojekt und das Schulprojekt
Die Schulordnung
Die Schülerbeförderung
Versicherungen bei Unfällen
Der letzte Termin für die Einschreibung eines Schülers in der Grundschule ist der letzte Arbeitstag vor Beginn eines neuen Schuljahres.
Abmeldeverfahren
Bei der Abmeldung eines(r) Schülers/in teilen die Erziehungsberechtigten dies der Schule vor dem Ende des Schuljahres schriftlich mit.Ein Schulwechsel während des Schuljahres ist nur nach gesetzlicher Vorgabe möglich und setzt ein Gespräch mit der Schulleitung voraus.
Religionswahl
Bei der Ersteinschreibung müssen die Erziehungsberechtigten für ihr Kind durch Unterzeichnung einer Erklärung den Unterricht in Religion (katholische, protestantische, orthodoxe, israelitische, islamische Religion) oder aber den Unterricht in nichtkonfessioneller Sittenlehre (Moral) wählen. In der ersten Stufe der Primarschule kann diese Wahl bis zum letzten Werktag vor Beginn eines jeden Studienjahrs geändert werden. In der zweiten und dritten Stufe der Primarschule kann diese Wahl bis zum letzten Werktag vor Beginn einer jeden Stufe geändert werden.
Während des Schuljahres können die Erziehungsberechtigten in außergewöhnlichen Fällen einen begründeten Antrag auf Abänderung der Wahl bei der pädagogischen Inspektion und Beratung stellen. Dieser Antrag enthält das Gutachten der Leiterin der Schule. Die pädagogische Inspektion und Beratung entscheidet innerhalb von zehn Werktagen über den Antrag.
Unsere Schule nimmt aktiv am Pfarrleben teil. Einmal monatlich besuchen wir eine Schulmesse in der Pfarrkirche. Die Jahresanfangs- und -endmesse sind fester Bestandteil unseres Schullebens. Während der Advents- und Fastenzeit finden ebenfalls religiöse Feiern in der Schule statt.
Schultagebuch, Hausaufgaben und Schülerarbeiten
Ab dem ersten Schuljahr führt jede(r) Schüler/in sein Schultagebuch, in das er/sie seine/ihre Hausarbeiten und Mitteilungen aufschreibt. Das Tagebuch soll vollständig, sauber und datiert sein. Es wird auch als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus gesehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit bei Bedarf Notizen oder Informationen weiterzuleiten, diese sollten nur dort vermerkt werden (nicht in Heften oder auf Schülerarbeiten).
Als Hausaufgaben gibt es mündliche und schriftliche Arbeiten sowie Recherchearbeiten. Die schriftlichen Arbeiten müssen sauber und ordentlich geschrieben sowie zum vereinbarten Zeitpunkt eingereicht werden.
Die Schülerarbeiten müssen vollständig, sauber und korrekt sein, sie sollen den Schülern/innen als Lektion und Nachschlagemöglichkeit dienen.
Nach Abwesenheiten ist dafür Sorge zu leisten, dass fehlende Arbeitsunterlagen vervollständigt werden.
Die Kontrollarbeiten, die geschrieben werden, beziehen sich auf den Stoff, der in der Klasse erarbeitet wurde. Vor der Überprüfung finden in den meisten Fällen Ampeltests statt. Das Kind erfährt so, in welchem Bereich noch Handlungsbedarf besteht.
Kriterienraster sorgen bei Kindern und Eltern für die nötige Transparenz bei der Zusammensetzung der vergebenen Note.
Nach Rückgabe müssen diese Arbeiten unterschrieben werden. Verbesserungen erfolgen nach Absprache mit der Lehrkraft.
Die Tests, die wegen Abwesenheit des Schülers nicht geschrieben wurden, werden gegebenenfalls nachgeholt; dies geschieht immer in Vereinbarung mit dem jeweiligen Klassenleiter/in.
Mit dem Schulmaterial gehen die Schüler/innen verantwortungsbewusst um, bei Beschädigung oder Zuwiderhandlung muss dieses von den Eltern anstandslos ersetzt werden.
Feiern
Feste und Feiern sind für das Zusammenleben und Gemeinschaftsgefühl der Kinder wichtig. Das gemeinsame Feiern führt Kinder, Lehrer und Eltern zueinander, macht Schule lebendig und öffnet sich nach außen. Bei der Nikolaus – oder Weihnachtsfeier, bei der Schulkarnevalssitzung oder Jahresabschlussfeier, usw. bereiten die Kinder sich wochenlang mit viel Fantasie und Einsatzfreude auf ihren Beitrag vor. Hierbei lernen die Kinder auf eine andere Art und Weise als im normalen Schulalltag; somit ist es von größter Wichtigkeit, dass die Kinder anwesend sind und an diesen Aktivitäten teilnehmen!
Zeugnisse und Abschlussdiplom
Das Dekret des Grundschulwesens sieht eine formative und eine normative Bewertung des Schülers vor.
Die formative Bewertung verfolgt erzieherische Ziele und betrifft die fachbezogenen und fächerübergreifenden Kompetenzen; sie gibt dem Schüler wichtige Hinweise darüber, welche Stärken und Schwächen der Schüler in den einzelnen Fächern aufweist.
Gemeinsam mit dem Lehrerkollegium legt die Schulleiterin fest, wann die normative und formative Bewertung pro Fach in einem Zeugnis festgehalten wird. Innerhalb eines Schuljahres erfolgt dies zweimal: Ende Januar sowie Ende des Schuljahres.
Die Kinder der 6. Klassen erhalten dreimal im Jahr eine Rückmeldung: Ende Januar, Ende Mai und zum Schuljahresabschluss.
Im Herbst findet in allen Jahrgängen ein Standortgespräch zu der Entwicklung der einzelnen SchülerInnen statt. Hierzu werden die Erziehungsberechtigten schriftlich durch den/die KlassenlehrerIn eingeladen.
Jeder Schüler muss gewisse Kompetenzen beherrschen. Gemeint sind hier Mindestanforderungen, die von jedem Schüler in ausreichendem Maße erreicht werden müssen. Die Versetzung des Schülers / der Schülerin im 1. und 2. Schuljahr wird in Frage gestellt, sobald das Ergebnis eines Faches weniger als 60% beträgt; im 3., 4., 5. und 6. Schuljahr sobald das Ergebnis in einem Fach weniger als 50% beträgt. Bei Nichterlangung der zur Versetzung erforderlichen Note pro Fach können auf Beschluss des Klassenrates Ferienarbeiten erteilt werden.
Im 6. Schuljahr werden im Juni Endprüfungen abgehalten, die zu 25% im Jahresendresultat einfließen.
In jeder Stufe entscheidet der Klassenrat über die Versetzung eines Schülers, einer Schülerin.
Das Zeugnis wird nur dem Schüler persönlich oder einem Erziehungsberechtigten ausgehändigt und dies ausschließlich an dem Tag der Zeugnisvergabe.
Einspruchskammer
Falls die Erziehungsberechtigte(r) die Entscheidung des Klassenrates, Ihrem Kind das Grundschulabschlusszeugnis am Ende des 6. Schuljahres nicht zu vergeben, beanstanden möchten, wenden Sie sich zunächst an die Schulleitung,
dies innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Bekanntgabe der diesbezüglichen Klassenratsentscheidung.
Sie müssen in der Schule vorstellig werden, um die schriftlich begründete Beanstandung gegen Empfangsbestätigung zu hinterlegen.
Die Schulleitung entscheidet, ob der Einspruch eine erneute Zusammenkunft des Klassenrates erfordert oder nicht. Die Entscheidung der Schulleitung oder des Klassenrates wird am 30. Juni bekannt gegeben. Die Erziehungsberechtigten müssen diese schriftliche Entscheidung am gleichen Tag in der Schule in Empfang nehmen.
Sind die Erziehungsberechtigten mit der Entscheidung der Schulleitung oder der erneuten Entscheidung des Klassenrates über die Nichtvergabe des Grundschulabschlusszeugnisses am Ende des 6. Schuljahres nicht einverstanden, so haben Sie das Recht, die Einspruchskammer zu beanspruchen. Dieser Einspruch muss schriftlich und mit genauen Angaben der Gründe per Einschreiben an das Ministerium – Abteilung Organisation des Unterrichtswesens – Einspruchskammer Gospertstraße 1 in 4700 Eupen gerichtet werden. Eine Abschrift dieses Einspruchs muss ebenfalls an die betroffene Schule gerichtet werden.
Die Einspruchskammer befindet darüber, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Sie kann gegebenenfalls Entscheidungen aufheben und den Klassenrat beauftragen, sich erneut mit der Entscheidung zu befassen.
Soweit die gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Schule ist jedoch bestrebt, überlegte und begründete Entscheidungen zu treffen und dies in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Somit erübrigt sich hoffentlich der Schritt zur Einspruchskammer.
Die Eltern
Notwendig für die Erziehung der Kinder ist, dass Schule und Elternhaus partnerschaftlich, in gegenseitigem Respekt und Vertrauen zusammenarbeiten.
Neben den bereits erwähnten Informationsabenden zu Beginn des Schuljahres finden nach der jeweiligen Zeugnisverteilung Elternsprechabende statt, die dem Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften dienen.
Außerdem sind die Lehrkräfte, nach Absprache, gerne zu einem Gespräch bereit, wenn im Laufe des Schuljahres irgendwelche Fragen oder Probleme auftreten sollten.
Wenn nötig kommen die Lehrkräfte von sich aus auf die Eltern zu.
Die Elternvertretung
Der Elternrat der Gemeindeschule Raeren besteht aus der zum Schuljahresbeginn gewählten Elternvertretung jeder Klasse (Kindergarten und Schule). In einer angekündigten Sitzung wählt dieser Elternrat sein Präsidium. Dieses besteht aus den Funktionen Vorsitz, Kassierer, Schriftführer und Beisitzer. Das Präsidium wird für eine Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Elternrat stellt die Verbindung zwischen der Lehrerschaft und dem Elternhaus dar. Vorrangiges Ziel des Elternrats ist der Erhalt und die kontinuierliche Verbesserung der Schullebensqualität. Dies soll durch einen regelmäßigen, konstruktiven Dialog mit allen am Schulleben Beteiligten (Eltern, Schüler, Lehrer, Schulleitung und Schulträger) gewährleistet werden.
Die Hauptaufgaben des Elternrats bestehen im Wesentlichen darin:
- den Kommunikationsfluss zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten, um dadurch die unterschiedlichen Schulangelegenheiten und –aktivitäten zu unterstützen
- die Interessen der Schulkinder und der Eltern gegenüber der Schule zu vertreten
- potenzielle Konflikte zwischen der Schule und den Kindern/Eltern zu schlichten
- Aktivitäten und Veranstaltungen finanziell zu unterstützen
- finanziell schwach gestellte Kinder (Familien) anonym auf Anfrage der Schulleitung zu unterstützen
- diverse Veranstaltungen und Feste der Schule zu organisieren und durchzuführen bzw. die Schule bei der Organisation zu unterstützen.
Grundlage für die Organisation und Koordination der Aufgaben des Elternrats sowie für den konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten bilden regelmäßige Elternratsversammlungen mit der Lehrerschaft. Diese finden ca. alle 6 – 8 Wochen statt. Einmal im Schuljahr wird eine Generalversammlung einberufen, zu der alle Eltern, die zu diesem Zeitpunkt Kinder in der Gemeindeschule haben, eingeladen werden.
Für jede Versammlung erstellt der gewählte Schriftführer ein Protokoll. Dieses wird durch das Sekretariat der Schule über E-Mail an alle Eltern weitergeleitet. Außerdem erhalten das Protokoll die Schulleitung und der Schulschöffe. Auf diesem Weg werden alle Aktivitäten des Elternrats transparent für alle Beteiligte gemacht.
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch das Ministerium organisiert. Der Wohnort des Kindes muss mindestens 500 Meter von der Schule entfernt sein.
Die Eltern reichen der Schule das dafür erstellte Anmeldeformular ein.
Nach Bestätigung der Annahme durch das Ministerium erhält das Kind einen durch die Schule erstellten Fahrschein, der für ein Schuljahr gültig ist. Ebenfalls erhalten die Erziehungsberechtigten eine durch das Ministerium erstellte Busordnung, diese ist in dreifacher Ausführung zu unterschreiben.
Die Kinder werden morgens in der Nähe ihres Wohnhauses abgeholt und nach Schulschluss wieder zurückgebracht.
Der Antrag auf Schülerbeförderung muss jährlich eingereicht werden. Den Schulbus dürfen nur Kinder nutzen, die angemeldet und eingeschrieben sind. Falls das Kind den Bus nicht mehr nutzt, muss die Schule darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.
Der Schülertransport ist für alle Kinder bis zum Alter von 12 Jahren kostenlos. 50% Ermäßigung auf den Bustarif erhält das Kind mit Erreichen des 12. Lebensjahres.
Schulversicherung
Der Schulträger hat für alle Schüler/innen eine Unfallversicherung abgeschlossen, die die Vergütung der Pflegekosten garantiert, welche die Auszahlung der Krankenkasse übersteigen. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, den Schulweg und alle Veranstaltungen der Schule. (Sportfeste, Besichtigungen, Wanderungen, Ausflüge usw.). Die Unfallformulare sind in der Schule erhältlich und müssen vom behandelnden Arzt ausgefüllt und der Schule unverzüglich weitergeleitet werden. Die Eltern der Schüler/innen, die in Deutschland krankenversichert sind, müssen sich mit ihrer deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen. Falls letztere eine Kostenbeteiligung ablehnt, sollten sie um eine schriftliche Begründung bitten und dann die Versicherungsgesellschaft ETHIAS kontaktieren.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen und Kleidungsstücken.
Gesundheitsförderung
Es ist unser Ziel, die Schule als gesundheitsförderliche Lebenswelt zu gestalten, wobei das physische, psychische und soziale Wohlbefinden ein besonderes Anliegen ist. Im Laufe des Schuljahres wird der Gesundheitsdienst in verschiedenen Jahrgängen medizinische Untersuchungen durchführen.
Die Lehrkräfte verabreichen den Kindern keine Medikamente, es sei denn eine schriftliche Anweisung der Eltern oder des behandelnden Arztes liegt vor.
Ebenfalls ist die Zahnprophylaxe gewährleistet.
Regelmäßig suchen die lausigen Plagegeister unsere Schule heim. Wenn sich Läuse in das Haar ihres Kindes eingenistet haben, so müssen die Eltern die notwendige Behandlung vornehmen. Es besteht ebenfalls Meldepflicht.
Unterricht für kranke Kinder
Kinder der sechs Primarschuljahre können auf Anfrage Einzelunterricht im Elternhaus oder im Krankenhaus erhalten. Für wen ist dieser Unterricht gedacht?
- Für langfristig oder auch kurzfristig erkrankte Kinder
- Für schwerwiegend kranke Kinder
- Für Schüler/innen, die aufgrund chronischer Erkrankungen immer wieder der Schule fernbleiben
- Für psychisch kranke Kinder (oder Kinder in Krisensituationen)
- Zuständige Adresse: Zentrum für Förderpädagogik, Monschauer Str. 26 4700 Eupen Tel.: 087/329330
Schulbesuch
Das Gesetz vom 29. Juni 1983 sieht eine Schulpflicht von zwölf Jahren vor.
Zur Primarschule zugelassen ist der/die Schüler/in, der/die das Mindestalter von sechs Jahren bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreicht hat sowie auf Anfrage der Eltern und bei Vorlage eines Gutachtens von Kaleido ist eine vorzeitige oder spätere Einschulung möglich.
Bei Abwesenheit ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern in einem gesonderten Schreiben einzureichen; ab dem vierten Abwesenheitstag muss ein ärztliches Attest vorliegen.
Die Anzahl Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten erlaubt werden dürfen, beträgt maximal 30 halbe Tage.
Abwesenheiten wegen einer Krankheit, die nicht durch eine ärztliche Bescheinigung belegt sind, fallen auch unter diese Klausel.
Darauf möchten wir noch hinweisen:
- Für Fahrräder, Roller ist an 3 Stellen außerhalb des Schulgebäudes ein unbewachter Abstellplatz vorgesehen.
- Adressen und / oder Telefonänderungen sind dem Sekretariat schnellstmöglich mitzuteilen.
- Allergien, Krankheiten, Abwesenheiten bitte der Schule telefonisch oder unter folgender E-Mail-Adresse mitteilen: gsraeren@raeren.be
- Im Schulgebäude werden Hausschuhe getragen.
- Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, sind schulpflichtig.
– In der Unterstufe werden sie im Schwimmbad beaufsichtigt.
– Ab der Mittelstufe bleiben sie in der Schule und verrichten unter Aufsicht Schularbeiten.
- Kinder, die an Klassenfahrten nicht teilnehmen sind schulpflichtig und müssen zur Schule kommen.
Verboten:
- ist das Tragen jeglicher Kopfbedeckung im Schulgebäude.
- ist das Mitführen von elektronischen Geräten (Handys, MP3-Player, …).
Kinder, die Handys bei sich führen geben diese morgens der Lehrkraft ab, sie erhalten das Gerät am Ende des Schultages zurück. Bei Zuwiderhandlung wird nach einer Woche das Handy durch die Schulleitung den Eltern wieder ausgehändigt.
- sind Rollerskates, Skateboards und Ähnliches auf dem Schulhof.
- ist das Mitführen von Gegenständen, die zur Gewalt verleiten (Messer, Stöcke, Streichhölzer, Feuerzeuge, Knallkörper, …).
Raeren, im Oktober 2022