Kindergartenordnung

            

Wir sind eine der Primarschulen der Großgemeinde Raeren.

Wir verstehen uns als eine christlich orientierte Schule, die aus Kindergarten und Primarschule besteht und in der der gute Geist der Toleranz, der Menschenwürde sowie der Gerechtigkeit gepflegt wird.

Wir sind darauf bedacht, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich Kinder, Lehrkräfte und Eltern wohlfühlen und entfalten können.

Die Schulgemeinschaft zeichnet sich durch ein engagiertes und kinderfreundliches Team aus, das das Wohlergehen des Einzelnen, dessen persönliche Entwicklung, aber auch das soziale Miteinander von allen stets im Auge behält.Zu unseren Grundbausteinen gehören:

  • Wissen                             
  • Freude
  • Kreativität   
  • Erziehung
  • Engagement
  • Integration
  • Spiel
  • Selbstständigkeit
  • Brücken schlage
  • Freundschaft
  • Eigenverantwortun
  • Teamgeist 

In einer positiven Atmosphäre können Lernfreude und Einsatzbereitschaft wachsen.

Tagesablauf

Der Kindergarten beginnt um 08:30 Uhr, ab 08:15 Uhr ist eine Aufsicht gewährleistet.

Die Eltern bringen Ihre Kinder (bis 08:30 Uhr) zu den festgelegten Eingängen. Am Mittwoch – oder am Freitagmorgen besteht die Möglichkeit, das Kind zur Klasse zu begleiten. Wir bitten darum, dass sich nicht länger als 15 Minuten aufzuhalten, um den Tagesablauf in Kindegraten und Schule so wenig wie möglich zu stören.

Von 08:30 Uhr bis 09:45 Uhr können sich die Kinder in den verschiedenen Ateliers frei beschäftigen. Die Lehrkräfte stellen den Kindern verschiedene Angebote zur Verfügung.

Ziele dieser freien Arbeit sind:

–        sich einleben in die Gruppe

–        soziale Kontakte zu anderen Kindern fördern

–        selbstständige Entscheidungen treffen (Womit spiele ich? Mit wem? Wo? …);

–        sich organisieren lernen

–        erledigen verschiedener Arbeiten (Wochenplan, Logico, Ordnungssysteme anwenden, …) – dies gilt für Mittlere und Große

In dieser Zeit organisiert jede Gruppe ihre Frühstücksmöglichkeit eigenständig (freies bzw. gemeinsames Frühstück).

Wir legen Wert auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung und bieten den Kindern täglich frisches Obst und Rohkost an, welches durch die Eltern zur Verfügung gestellt wird.

Ab 10:00 Uhr beginnen die geleiteten Aktivitäten und der Morgenkreis (Begrüßung, Kalender, An- und Abwesenheiten, …)

Eine freie Pause findet ab 11:15 Uhr statt; bei schönem Wetter spielen die Kinder draußen, bei schlechtem Wetter im Foyer.

Mittagessen
Um 11.30 Uhr gehen die Kinder zum Essen, dort werden sie von einigen Kindergärtnerinnen begleitet. Die Kinder, die mittags abgeholt werden, werden im Psychomotorikraum betreut. Im Anschluss an das Mittagsessen beginnt die Mittagspause, ab dem Moment übernehmen die Mittagsaufsichten die Betreuung.

Montags, dienstags, donnerstags und freitags wird warmes Mittagessen zum Preis von 2,50 € angeboten. Die Essmarken werden montags in den Klassen verkauft (eine Einheit: 4 x 2,50€ = 10€). Die Speisepläne hängen in den Fluren aus und werden durch das Sekretariat über E-Mail verschickt. In den Wintermonaten werden eine Suppe und ein Nachtisch zum Preis von 1 € angeboten.

Auf den Tischen steht Trinkwasser zur Verfügung; es ist aber auch erlaubt, Getränke (bitte Mehrwegflaschen nutzen) von zu Hause mitzubringen.

Die Kinder, die ihr Mittagessen mitbringen, verzehren dieses im Essraum mit den anderen.

Es gelten folgende Regeln:

–        wir gehen zur Toilette, bevor wir die Aula betreten

–        wir essen in ruhiger Atmosphäre

–        wir achten auf gute Tischmanieren

–        wir begegnen dem Küchen- und Aufsichtspersonal ist mit Respekt

Die Kinder, die mittags nach Hause gehen, können ab 12:00 Uhr im Psychomotorikraum abgeholt werden. Nach Möglichkeit sollten sie im Nachmittag erst ab 13:15 Uhr wieder auf dem Schulhof bzw. in der Spielhalle sein.

Die Mittagspause endet um 13:30 Uhr, im Anschluss daran beginnen die Nachmittags­aktivitäten.

Ab 15:15 Uhr können die Kinder im Psychomotorikraum abgeholt werden.

Mittwochs endet der Unterricht um 12.05 Uhr, die Kinder können ab 12:00 Uhr abgeholt werden.

Zulassungskriterien
Zum Kindergarten zugelassen ist das Kind, das mindestens drei Jahre alt ist oder dieses Alter bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreicht. In der Regel besucht das Kind den Kindergarten bis es schulpflichtig wird. Ab dem Alter von 5 Jahren (3. Kindergartenjahr) sind die Kinder schulpflichtig und müssen zum Kindergarten kommen. Bei Krankheit bzw. Abwesenheit benötigen die Kinder eine Entschuldigung der Eltern, ab dem 4. Tag ist ein ärztliches Attest notwendig.

Einschreibeverfahren
Die Eltern erhalten ein Einschreibeformular, das von dem/der Erziehungsberechtigten auszufüllen ist. Diesem Formular muss ein amtliches Dokument beigefügt werden, das die Identität des Kindes belegt (Fotokopie der Kennkarte, des Personalausweises und eine Wohnsitzbescheinigung).

Bei der Einschreibung informiert die Schulleiterin die Erziehungsberechtigten über:

– die juristische Form und Zusammensetzung des Schulträgers

– Erziehungsprojekt und das Schulprojekt

– die Schulordnung

– die Schülerbeförderung

– die Versicherung bei Unfällen

– Die Einschreibung eines Geschwisterkindes findet in einer unterschiedlichen Gruppe statt.

Die Eltern
Notwendig für die Erziehung der Kinder ist, dass Schule und Elternhaus partnerschaftlich, in gegenseitigem Respekt und Vertrauen zusammenarbeiten.

Neben dem Informationsabend, der zu Beginn eines Schuljahres stattfindet, sind die Lehrkräfte nach Absprache gerne zu einem Gespräch bereit, wenn im Laufe des Jahres irgendwelche Fragen oder Probleme auftreten sollten; vereinbaren Sie in dem Fall bitte einen Termin mit der Lehrkraft Ihres Kindes.

Wenn nötig kommen die Lehrkräfte von sich aus auf die Eltern zu. Am Ende des Schuljahres finden für alle Kinder Elterngespräche statt. Die Eltern der Kinder, die eingeschult werden erhalten einen Einschätzungsbogen über die erlangten Kompetenzen des Kindes.

Elternvertretung
Der Elternrat der Gemeindeschule Raeren besteht aus der zum Schuljahresbeginn gewählten Elternvertretung jeder Klasse (Kindergarten und Schule). In einer angekündigten Sitzung wählt dieser Elternrat sein Präsidium. Dieses besteht aus den Funktionen Vorsitz, Kassierer, Schriftführer und Beisitzer. Das Präsidium wird für eine Dauer von 2 Jahren gewählt.

Der Elternrat stellt die Verbindung zwischen der Lehrerschaft und dem Elternhaus dar. Vorrangiges Ziel des Elternrats ist der Erhalt und die kontinuierliche Verbesserung der Schullebensqualität. Dies soll durch einen regelmäßigen, konstruktiven Dialog mit allen am Schulleben Beteiligten (Eltern, Schüler, Lehrer, Schulleitung und Schulträger) gewährleistet werden.

Die Hauptaufgaben des Elternrats bestehen im Wesentlichen darin:

den Kommunikationsfluss zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten, um dadurch die unterschiedlichen Schulangelegenheiten und –aktivitäten zu unterstützen
die Interessen der Schulkinder und der Eltern gegenüber der Schule zu vertreten
potenzielle Konflikte zwischen der Schule und den Kindern/Eltern zu schlichten
Aktivitäten und Veranstaltungen finanziell zu unterstützen
finanziell schwach gestellte Kinder (Familien) anonym auf Anfrage der Schulleitung zu unterstützen
diverse Veranstaltungen und Feste der Schule zu organisieren und durchzuführen bzw. die Schule bei der Organisation zu unterstützen.
Grundlage für die Organisation und Koordination der Aufgaben des Elternrats sowie für den konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten bilden regelmäßige Elternratsversammlungen mit der Lehrerschaft. Diese finden ca. alle 6 – 8 Wochen statt. Einmal im Schuljahr wird eine Generalversammlung einberufen, zu der alle Eltern, die zu diesem Zeitpunkt Kinder in der Gemeindeschule haben, eingeladen werden.

Für jede Versammlung erstellt der gewählte Schriftführer ein Protokoll. Dieses wird durch das Sekretariat der Schule per E-Mail an alle Eltern weitergeleitet. Außerdem erhalten das Protokoll die Schulleitung und der Schulschöffe. Auf diesem Weg werden alle Aktivitäten des Elternrats transparent für alle Beteiligte gemacht.

Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch das Ministerium organisiert. Die Eltern reichen der Schule das dafür erstellte Anmeldeformular ein.

Nach Bestätigung der Annahme durch das Ministerium erhält das Kind einen durch die Schule erstellten Fahrschein, der für ein Schuljahr gültig ist. Ebenfalls erhalten die Erziehungsberechtigten eine durch das Ministerium erstellte Busordnung; diese ist in dreifacher Ausführung zu unterschreiben.

Die Kinder werden morgens in der Nähe ihres Wohnhauses abgeholt und nach Schulschluss wieder zurückgebracht.

Der Antrag auf Schülerbeförderung muss jährlich eingereicht werden. Den Schulbus dürfen nur Kinder nutzen, die angemeldet und eingeschrieben sind. Falls das Kind den Bus nicht mehr nutzt, muss die Schule darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.

Der Schülertransport ist für alle Kinder bis zum Alter von 12 Jahren kostenlos.

Schulversicherung
Der Schulträger hat für alle Kinder eine Unfallversicherung abgeschlossen, die die Vergütung der Pflegekosten garantiert, welche die Auszahlung der Krankenkasse übersteigen. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, den Schulweg und alle Veranstaltungen der Schule. (Sportfeste, Besichtigungen, Wanderungen, Ausflüge usw.). Die Unfallformulare sind in der Schule erhältlich und müssen vom behandelnden Arzt ausgefüllt und der Schule unverzüglich weitergeleitet werden. Die Eltern der Kinder, die in Deutschland kranken­versichert sind, müssen sich mit ihrer deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen. Falls letztere eine Kostenbeteiligung ablehnt, sollten sie um eine schriftliche Begründung bitten und dann die Versicherungsgesellschaft ETHIAS kontaktieren.

Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen und Kleidungsstücken.

Gesundheitsförderung
Es ist unser Ziel, die Schule als gesundheitsförderliche Lebenswelt zu gestalten, wobei das physische, psychische und soziale Wohlbefinden ein besonderes Anliegen ist. Im Laufe des Schuljahres wird der Gesundheitsdienst in verschiedenen Jahrgängen medizinische Untersuchungen durchführen.

Die Lehrkräfte verabreichen den Kindern keine Medikamente, es sei denn eine schriftliche Anweisung der Eltern oder ein ärztliches Attest liegt vor.

Ebenfalls ist die Zahnprophylaxe gewährleistet.

Regelmäßig suchen die lausigen Plagegeister unsere Schule heim. Wenn sich Läuse in das Haar ihres Kindes eingenistet haben, müssen die Eltern die notwendige Behandlung vornehmen. Es besteht ebenfalls Meldepflicht.

Feiern
Feste und Feiern sind für das Zusammenleben und Gemeinschaftsgefühl der Kinder wichtig. Das gemeinsame Feiern führt Kinder, Lehrer und Eltern zueinander, macht Kindergarten lebendig und öffnet sich nach außen. Die Kinder bereiten sich wochenlang mit viel Fantasie und Einsatzfreude auf ihren Beitrag vor. Hier lernen sie auf eine andere Art und Weise als im normalen Kindergartenalltag; somit ist es von größter Wichtigkeit, dass die Kinder anwesend sind und an diesen Aktivitäten teilnehmen.

Darauf möchten wir noch hinweisen
–       Adressen und / oder Telefonänderungen sind der Schulleitung schnellstmöglich mitzuteilen.

–       Allergien, Krankheiten, Abwesenheiten bitte der Schule telefonisch oder unter folgender E-Mail-Adresse mitteilen: gsraeren@raeren.be

–       Im Kindergarten tragen wir geschlossene Hausschuhe, diese werden auch für den Turnunterricht gebraucht.

–       Die Kinder sollten ihre Schuhe selber aus- und anziehen können.

–       Für Fahrräder, Roller, ist an 3 Stellen außerhalb des Schulgebäudes ein unbewachter Abstellplatz vorgesehen. 

Raeren, im Oktober 2022